Allgemeine Verkaufsbedingungen für MASCHINEN, KOMPONENTEN, GERÄTE UND SYSTEME, die von BOMEDIA, S.L. vertrieben werden.
Version: Januar 2021

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Der Verkauf und die Lieferung von Maschinen, Komponenten, Dienstleistungen und Systemen (nachfolgend die „Lieferungen“), die von BOMEDIA S.L. (C/Aribau 171, 1º1ª Barcelona, Spanien – CIF: B63609309) (nachfolgend der Verkäufer) ausgeführt werden, unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes in dem entsprechenden Angebot oder in der Auftragsannahme vereinbart, was die spezifischen Bedingungen dieses Auftrags darstellt. Andere Bedingungen, die nicht ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert wurden, sind in jedem Fall unwirksam.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten als dem Käufer mitgeteilt, sobald diesem die Webseite, auf der sie veröffentlicht sind, mitgeteilt wird, er ein Angebot des Verkäufers erhält, dem diese Bedingungen beigefügt sind oder auf die Stelle verwiesen wird, an der sie veröffentlicht sind. Alternativ gelten sie als mitgeteilt, wenn der Käufer sie bereits zuvor im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer erhalten hat. In all diesen Fällen werden die Bedingungen vom Käufer durch die Erteilung eines Auftrags als vollständig akzeptiert angesehen.

2. Geistiges und gewerbliches Eigentum

Das geistige und/oder gewerbliche Eigentum des Angebots in all seinen Teilen, der beigefügten Informationen sowie der Maschinen, Geräte und Komponenten, die Gegenstand der Lieferung sind, sowie der dazugehörigen Elemente, Pläne, Zeichnungen, Software, Marken, Logos, Handelsnamen usw. gehören dem Verkäufer oder seinen Lieferanten. Daher ist ihre Nutzung durch den Käufer zu anderen Zwecken als der Erfüllung des Auftrags gemäß den mit dem Verkäufer vereinbarten Bedingungen ausdrücklich untersagt.

3. Auftragsbestätigung und Umfang der Lieferung

3.1 Der Umfang der Lieferung muss im Auftrag des Käufers klar angegeben werden. Damit ein Auftrag gültig ist, muss er ausdrücklich vom Verkäufer angenommen werden, es sei denn, es wird aufgrund der regelmäßigen Art der Lieferung einvernehmlich auf dieses Erfordernis verzichtet.

3.2 Die Lieferung umfasst ausschließlich die im Auftrag genannten Geräte und Materialien, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich in seinem Auftrag, der vom Verkäufer akzeptiert wurde, zusätzliche Dokumentationen, Informationen, Unterstützung oder Dienstleistungen einbezogen.

3.3 Die in Katalogen, Broschüren, Prospekten und technischen Unterlagen des Verkäufers enthaltenen Angaben zu Gewichten, Abmessungen, Kapazitäten, technischen Spezifikationen und Konfigurationen sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen, es sei denn, der Verkäufer akzeptiert eine vom Käufer vorgegebene verbindliche Spezifikation, die Teil der Auftragsunterlagen sein muss.

3.4 Änderungen und/oder Abweichungen in Bezug auf den Umfang, die Fristen oder andere Bedingungen eines Auftrags, die von einer der Parteien vorgeschlagen werden, müssen der anderen Partei stets schriftlich mitgeteilt werden und sind nur gültig, wenn sie von dieser Partei akzeptiert werden. Als Änderungen und/oder Abweichungen gelten auch solche, die durch Änderungen der nach Angebotsabgabe geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen verursacht werden. Sollten solche Änderungen dem Verkäufer zusätzliche oder belastendere Verpflichtungen auferlegen, hat dieser Anspruch auf eine angemessene Anpassung der vertraglichen Bedingungen, die die Auswirkungen des neuen oder geänderten Gesetzes oder der Vorschrift vollständig widerspiegelt.

4. Preise

4.1 Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und im Angebot des Verkäufers angegebenen Preise für die Lieferung verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) oder sonstige Steuern, Abgaben oder Gebühren, die zu den jeweils geltenden Sätzen in der Rechnung aufgeführt werden. Sofern im Auftrag oder in einer zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Regelung nichts anderes festgelegt ist, beinhalten die Preise der Lieferung weder Transport noch Verpackung noch Versicherung und gelten ab Werk des Verkäufers. Diese Preise sind nur für die Bestellung sämtlicher im Angebot aufgeführter Materialien gültig.

4.2 Im Falle von vor der Bestellung erstellten Angeboten (Kataloge, Webseite, Aktionen usw.) sind die angebotenen Preise für einen Monat gültig und in diesem Zeitraum als fest für die in dem Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen zu betrachten. Ausgenommen davon sind Lieferungen, die importierte Geräte betreffen, die Wechselkursschwankungen oder Zöllen und Abgaben unterliegen; in solchen Fällen wird der Angebotspreis entsprechend den Änderungen angepasst.

4.3 Die im Angebot angegebenen Preise gelten für die dort genannten Zahlungsbedingungen. Sollten diese Zahlungsbedingungen geändert werden, werden die Preise des Angebots entsprechend überprüft.

4.4 Nach Annahme des Auftrags durch den Verkäufer gelten die Preise der Lieferung als fest und nicht revidierbar. Eine Preisanpassung ist jedoch zulässig, wenn:
a) Dies zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde;
b) Der Umfang der Lieferung auf Wunsch des Käufers geändert wurde oder allgemeine Änderungen und/oder Anpassungen gemäß diesen Bedingungen vorgenommen wurden;
c) Die Preise in einer anderen Währung als dem EURO angegeben wurden und sich der Wechselkurs zwischen der Bestelldatum und den vertraglich festgelegten Rechnungsstellungszeitpunkten geändert hat;
d) Die Lieferung aufgrund eines vom Käufer zu vertretenden Grundes ausgesetzt wurde, z. B. wegen Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen.

5. Zahlungsbedingungen. Eigentumsvorbehalt (5.7.)

5.1 Das Angebot des Verkäufers oder, falls ein solches nicht vorliegt, die vom Verkäufer akzeptierte Bestellung des Käufers wird die Zahlungsbedingungen für die Lieferung enthalten. Grundsätzlich erfordert die Lieferung der Ware eine Vorauszahlung, es sei denn, es wurden andere spezifische Bedingungen zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Diese Zahlungsbedingungen müssen den Bestimmungen des Gesetzes 15/2010 vom 5. Juli entsprechen, das das Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ändert, und dürfen in keinem Fall die darin festgelegten maximalen Zahlungsfristen überschreiten.

5.2 Die Zahlung erfolgt gemäß den vereinbarten Bedingungen auf das Bankkonto des Verkäufers oder über ein anderes vereinbartes Verfahren. Die Zahlung ist ohne jegliche Abzüge wie nicht vereinbarte Einbehalte, Rabatte, Gebühren, Steuern oder sonstige Abzüge zu leisten.

5.3 Verzögern sich die Lieferung, die Montage, die Inbetriebnahme oder die Abnahme der Lieferung aus Gründen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, bleiben die vertraglichen Zahlungsbedingungen und -fristen unverändert bestehen.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser dem Verkäufer ohne weitere Mahnung ab Fälligkeit der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, die gemäß Artikel 7 des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember, geändert durch das Gesetz 15/2010 vom 5. Juli, berechnet werden. Die Zahlung dieser Verzugszinsen entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, die übrigen Zahlungen gemäß den vereinbarten Bedingungen zu leisten.

5.5 Im Falle von Zahlungsrückständen des Käufers kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Lieferung der Ware oder die Ausführung der damit verbundenen Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft aussetzen, ohne auf das Recht zu verzichten, die ausstehenden Zahlungen einzufordern und gegebenenfalls zusätzliche Entschädigungen für diese Aussetzung zu verlangen.

5.6 Die Einreichung einer Reklamation durch den Käufer berechtigt diesen nicht, vereinbarte Zahlungen auszusetzen oder zu kürzen.

5.7 Die bestellten Geräte und Materialien werden unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers geliefert, bis die Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig erfüllt sind. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen oder nützlichen Maßnahmen zu ergreifen und die vom Verkäufer vorgeschlagenen Maßnahmen zu unterstützen, um dessen Eigentum an diesen Geräten und Materialien zu sichern. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises gilt die Lieferung der Waren als reine Hinterlegung, und der Käufer wird als Verwahrer betrachtet, der für Schäden, einschließlich vollständiger Zerstörung, haftet. Er darf die Waren weder verkaufen, verpfänden, vermieten noch anderweitig belasten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers. Im Falle einer Pfändung des Eigentums des Käufers ist dieser verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich darüber sowie über jegliche durch Dritte eingeleitete Eigentumsbeschränkungen zu informieren. Es wird vereinbart, dass der Käufer sich unter Androhung einer Schadensersatzklage wegen missbräuchlicher Weigerung nicht der Rückgabe der Waren auf erste Aufforderung des Verkäufers im Rahmen dieses Eigentumsvorbehalts entziehen darf. Die zurückgeholten Waren werden geschätzt, um ihren Wert zu bestimmen, und der Erlös wird zur Begleichung der ausstehenden Schulden einschließlich Zinsen sowie aller mit der Rückholung verbundenen Kosten, einschließlich der Schätzung, verwendet, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Verkäufers für Verluste, die durch die Vertragsauflösung aufgrund der Nichtzahlung des Kaufpreises entstanden sind.

6. Lieferfrist und Lieferbedingungen. Gefahrenübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt an die im Auftrag genannte Person, am vereinbarten Ort und innerhalb der in der Auftragsannahme festgelegten Frist. Ist kein Lieferort angegeben, gilt die Lieferung als ab Lager des Verkäufers erfolgt. Die Lieferfrist ist für den Verkäufer nur verbindlich, wenn der Käufer den festgelegten Zahlungsplan strikt eingehalten hat.

6.2 Die Lieferfrist wird angepasst, wenn:
a) Der Käufer die für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig bereitstellt;
b) Der Käufer Änderungen an der Bestellung verlangt, die vom Verkäufer akzeptiert werden und nach Einschätzung des Verkäufers eine Verlängerung der Lieferfrist erfordern;
c) Für die Lieferung Arbeiten seitens des Käufers oder seiner Subunternehmer erforderlich sind, die nicht rechtzeitig durchgeführt werden;
d) Der Käufer eine der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, nicht erfüllt hat;
e) Verzögerungen in der Produktion oder Bereitstellung eines oder mehrerer Bestandteile der Lieferung aufgrund von Ursachen auftreten, die nicht direkt dem Verkäufer zuzurechnen sind. Beispiele hierfür sind, jedoch nicht ausschließlich: Streiks bei Lieferanten, Transport- oder Dienstleistungsstörungen, Ausfälle bei Drittdienstleistern, Transportsystemstörungen, Überschwemmungen, Unwetter, Unruhen, Streiks, außergewöhnliche und unvorhersehbare Situationen wie durch Behörden verhängte Notstände, Ausnahme- oder Belagerungszustände, Streiks beim Verkäufer oder seinen Subunternehmern, Sabotage, ungeplante Stillstände in den Werkstätten des Verkäufers aufgrund von Schäden, sowie höhere Gewalt gemäß geltendem Recht, wie in Klausel 15 beschrieben;
f) Die Lieferung auf Wunsch des Käufers einseitig ausgesetzt wird.

In allen genannten Fällen führen die Lieferverzögerungen nicht zu einer Änderung des Zahlungsplans für die Lieferung.

6.3 Eine vom Verkäufer direkt zu verantwortende Lieferverzögerung berechtigt den Käufer weder zur Stornierung des Auftrags noch zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, es wurde eine Vertragsstrafe zwischen beiden Parteien vereinbart. Diese Vertragsstrafe ist die einzige mögliche Entschädigung bei Verzögerungen.

6.4 Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Käufer das Lieferdokument oder den Lieferschein unterschreibt. Es ist die Pflicht des Käufers, den Zustand der Ware zu diesem Zeitpunkt zu überprüfen und eventuelle Abweichungen auf dem Empfangsdokument zu vermerken. Ab dem Moment der Übergabe der Ware an den vereinbarten Ort geht die Gefahr auf den Käufer über.

6.5 An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Warenausgänge oder Lieferungen.

6.6 Rechnungen werden an die im Auftrag ausdrücklich vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Bei Online-Bestellungen wird die Rechnung an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde bei der Registrierung auf der Website angegeben hat, es sei denn, der Käufer gibt ausdrücklich eine andere Adresse an.

7. Verpackung und Transport

7.1 Sofern nicht anders mit dem Käufer vereinbart, werden die Verpackungen der Geräte und Materialien der Lieferung ohne zusätzlichen Aufpreis zum Verkaufspreis geliefert und können nicht zurückgegeben werden. Gemäß Königlichem Dekret 782/98 vom 30. April, Artikel 18, und Gesetz 11/1997 vom 24. April über Verpackungen und Verpackungsabfälle liegt es in der Verantwortung des Käufers, als Endempfänger unserer Verpackung, diese einer umweltgerechten Behandlung zuzuführen (Verwertung, Wiederverwendung oder Recycling).

7.2 Sofern nicht anders mit dem Käufer vereinbart, erfolgt der Transport, einschließlich Be- und Entladung, auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen der Lieferung; alle Risiken trägt der Käufer.

7.3 Sind die Produkte oder Geräte bereit zur Lieferung oder warten darauf, vereinbarte Prüfungen zu durchlaufen, und der Käufer holt diese nicht ab oder trifft keine Vereinbarung mit dem Verkäufer über deren Lagerung zu vereinbarten Bedingungen, trägt der Käufer alle durch die Lagerung entstehenden Kosten, die nach Ermessen des Verkäufers bewertet werden. Ebenso übernimmt der Käufer sämtliche Risiken, die das gelagerte Material betreffen können.

Maschinen mit einem Gewicht von mehr als 25 kg werden ausschließlich bis zur Bordsteinkante geliefert oder abgeholt. Der Kunde ist verantwortlich für den korrekten Transport zum Installationsort.

Der Kunde muss in jedem Fall die Originalverpackung aufbewahren, um das Material für Reparaturen oder Überprüfungen in den Werkstätten des Lieferanten zurückzusenden.

Die Abholung von Material mit einem Gewicht von mehr als 25 kg (zur Reparatur) muss von einem Standort erfolgen, der für einen Lkw mit Fahrer ohne Begleitperson zugänglich ist.

8. Inspektion und Abnahme

8.1 Sofern nicht ausdrücklich anders im Angebot des Verkäufers oder in der vom Verkäufer akzeptierten Bestellung des Käufers festgelegt, werden die abschließenden Prüfungen und die Endinspektion der Lieferung vor dem Versand durch den Verkäufer durchgeführt. Zusätzliche Prüfungen oder Tests, die der Käufer verlangt, müssen in der Bestellung spezifiziert werden, einschließlich der geltenden Normen, des Prüfungsortes und ggf. der Institution, die diese Prüfungen durchführt. Diese zusätzlichen Prüfungen bedürfen der Zustimmung des Verkäufers und gehen zu Lasten des Käufers.

8.2 Nach Erhalt der Lieferung hat der Käufer den Inhalt innerhalb von 24 Stunden zu überprüfen, um eventuelle Mängel und/oder fehlende Teile, die dem Verkäufer zuzuschreiben sind, festzustellen. Diese sind unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.

8.3 Sollten Mängel und/oder fehlende Teile vorliegen, die dem Verkäufer zuzuschreiben sind, wird dieser die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel ergreifen.

8.4 Sofern keine Abnahmeprüfungen gemäß Abschnitt 8.1 unter den vereinbarten Bedingungen und Terminen durchgeführt wurden, gilt die Lieferung nach Ablauf von 24 Stunden nach Erhalt durch den Käufer als akzeptiert, sofern der Verkäufer keine schriftliche Mitteilung über Mängel oder fehlende Teile erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Garantiezeit. Lieferungen des Verkäufers können optische Mängel aufweisen, wie Lackfehler, Dellen oder Kratzer.

8.5 Die Lieferung gilt als vom Käufer empfangen und akzeptiert, wenn vereinbarte Abnahmeprüfungen aus Gründen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind, nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchgeführt werden oder wenn der Käufer das gelieferte Produkt in Gebrauch nimmt.

9. Rückgabe von Materialien und Reklamationen

9.1 Der Verkäufer wird Materialrückgaben nur akzeptieren, wenn zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Der Käufer hat innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung den Verkäufer über die Rückgabewunsch und deren Begründung zu informieren. Der Rückgabeprozess ist im Einvernehmen mit dem Verkäufer festzulegen. Reklamationen des Käufers an den Verkäufer müssen schriftlich und nachweisbar erfolgen.

9.2 Rücksendungen oder Lieferungen von Material an die Einrichtungen des Verkäufers, sei es zur Gutschrift, zum Austausch oder zur Reparatur, müssen stets frachtfrei erfolgen.

9.3 Bei einer Rückgabe aufgrund eines Fehlers in der Bestellung oder anderer Ursachen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind, wird eine Gebühr von 15 % des Nettowerts des zurückgegebenen Materials für die Kostenbeteiligung an der Prüfung und Wiederaufbereitung berechnet. Rückgaben von Verbrauchsmaterialien werden nicht akzeptiert.

9.4 Der Verkäufer akzeptiert keine Rückgaben von Materialien, die aus ihrer Originalverpackung entnommen, verwendet, in andere Geräte eingebaut oder ohne Zustimmung des Verkäufers demontiert wurden.

9.5 Rückgaben von speziell für die Bestellung entworfenen oder gefertigten Produkten werden ebenfalls nicht akzeptiert.

9.6 Der Verkäufer haftet nicht für Vorfälle oder Defekte an Maschinen, die auf Probleme mit dem Stromnetz zurückzuführen sind. Ein Spannungsregler ist für den Betrieb unerlässlich. Im Falle eines Defekts aufgrund elektrischer Ursachen hat der Käufer den Schaden seiner Versicherung zu melden und verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer für Schäden an Materialien oder Personen. Der Käufer ist verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

9.7 Für den ordnungsgemäßen Betrieb der gelieferten Maschinen ist es ratsam, ausreichend Platz gemäß den Abmessungen der Maschine vorzusehen. Der Verkäufer akzeptiert keine Rückgaben von schweren Maschinen wie Druckern, Laserschneidern oder Laminiergeräten über 15 kg sowie von Sonder- oder Maßanfertigungen.

9.8 Rückgaben aufgrund von Transportschäden wie Kratzer oder Mängel, die die Funktionsfähigkeit der Maschine nicht beeinträchtigen, werden nicht akzeptiert. Reparaturen in solchen Fällen werden in den Räumlichkeiten des Käufers durchgeführt.

9.9 Rückgaben von Programmen, Patronen oder Tintenflaschen ohne Versiegelung werden nicht akzeptiert, um betrügerische Kopien oder missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Verbrauchsmaterialien wie Messer, Tinten, Walzen, Reinigungsstationen, Dampfer, Disk-Recorder, Druckköpfe, Tintenführende Teile, Schläuche, Heizelemente, Filamente usw. sind von der Garantie ausgeschlossen, da sie durch den Gebrauch der Maschinen verschleißen.

10. Rücktritt und Stornierung des Kaufs

10.1 Ist der Käufer Endverbraucher und nicht zufrieden mit seiner Bestellung, hat er bei Fernabsatzverträgen gemäß geltender Vorschriften das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückzugeben, vorausgesetzt, die Bedingungen in den folgenden Punkten 10.2, 10.3 und 10.4 werden eingehalten.

10.2 Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware, es sei denn, die Stornierung der Bestellung wird vor dem Versand der Ware an ihren Bestimmungsort mitgeteilt. In diesem Fall entstehen dem Käufer bei rechtzeitigem Rücktritt keine Kosten.

10.3 Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und das erworbene Produkt zurückgeben, sofern es weder benutzt noch manipuliert wurde, sich in einwandfreiem Zustand befindet und in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Rücksendungen werden nicht akzeptiert, wenn die gekaufte Ware benutzt oder manipuliert wurde, sich nicht im Originalzustand befindet oder die Originalverpackung fehlt.

10.4 Jede Rücksendung aufgrund von Rücktritt oder Stornierung des Kaufs durch einen Endverbraucher muss zuvor vom Verkäufer genehmigt werden. Folgendes Protokoll ist einzuhalten:
a) Der Käufer muss eine E-Mail an pedidos@bomedia.net senden, in der er die Gründe für die Rückgabe darlegt, oder den Verkäufer telefonisch unter der Nummer (+34) 93 201 07 93 kontaktieren.
b) Der Verkäufer wird dem Käufer eine Referenznummer für die Identifizierung des Stornierungsprozesses zusenden. Diese Referenznummer muss gut sichtbar auf der Verpackung des zurückgesendeten Produkts angebracht werden.
c) Nach Eingang der Rücksendung und Überprüfung des Inhalts erhält der Käufer eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, in der die Stornierung/Rückgabe begründet akzeptiert oder abgelehnt wird.
d) Wird die Stornierung/Rückgabe akzeptiert, hat der Käufer die Möglichkeit, das Produkt gegen ein gleichwertiges Produkt umzutauschen oder eine Rückerstattung des gezahlten Betrags vom Verkäufer zu erhalten.

10.5 Lieferungen an Fachleute, Unternehmen oder natürliche Personen, die die gekaufte Ware in ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden, gewähren dem Käufer kein einseitiges Rücktrittsrecht. Kauft der Käufer die Ware, um sie in seiner beruflichen Tätigkeit oder in seinem Geschäftsbetrieb zu verwenden, wird davon ausgegangen, dass der Käufer ein Fachmann ist, auch wenn er nicht im entsprechenden Handelsregister eingetragen ist.

Ein professioneller Käufer hat kein Recht auf Rücktritt oder Stornierung des Kaufs, wenn die Bestellung in Bearbeitung ist und der Verkäufer diese erfüllt. Teilt der Käufer vor der Lieferung mit, dass er die Ware nicht mehr möchte, und akzeptiert der Verkäufer die Stornierung/Rückgabe, hat der Verkäufer das Recht, eine Entschädigung für Kosten, Schäden und Verluste zu verlangen. Die Entschädigung für die entstandenen Kosten beträgt 20 % des Gesamtkaufpreises, es sei denn, der Verkäufer kann einen höheren Schaden nachweisen.

11. Garantien. Eingeschlossene Reparaturdienste. Ausgeschlossene Reparaturdienste.

11.1 Sofern im Angebot oder in der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders angegeben, garantiert der Verkäufer die gelieferten Produkte hinsichtlich Material-, Fertigungs- oder Montagefehlern für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Empfangsdatum für Käufer, die eine produktive oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, und für einen Zeitraum von zwei Jahren für Endverbraucher, außer unter besonderen Bedingungen.

11.2 Die Garantie gemäß Abschnitt 11.1 besteht in der Reparatur oder dem Austausch (nach Wahl des Verkäufers) der Elemente, die als fehlerhaft anerkannt wurden, sei es aufgrund von Materialfehlern, Fertigungsmängeln oder Montagefehlern. Reparaturen werden in den Werkstätten des Verkäufers durchgeführt, wobei Demontage, Verpackung, Transport, Zollgebühren, Steuern usw., die durch die Einsendung des fehlerhaften Materials an die Werkstätten des Verkäufers und dessen Rücklieferung an den Käufer entstehen, vom Käufer zu tragen sind. Reparaturen und der Austausch vor Ort können jedoch nach Vereinbarung eines Kostenvoranschlags für Anfahrt und Arbeitszeit mit dem Käufer durchgeführt werden.

11.3 Die Reparatur oder der Austausch eines defekten Elements ändert nicht den Beginn der Garantiefrist für die gesamte Lieferung, die in Abschnitt 11.1 angegeben ist. Das reparierte oder ausgetauschte Element erhält jedoch eine einjährige Garantie ab dem Datum der Reparatur oder des Austauschs.

11.4 Wenn die Garantie gemäß Abschnitt 11.2 einen Austausch erfordert, der aus Dringlichkeitsgründen sofort erfolgen muss, verpflichtet sich der Käufer, das defekte Teil oder Element innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des neuen Teils oder Elements zurückzugeben. Wird das ersetzte Teil nicht zurückgegeben, wird es dem Käufer in Rechnung gestellt, und er ist verpflichtet, den Preis zu zahlen.

11.5 Diese Garantie ist nur in dem Land gültig, in dem die Ware erworben wurde, vorausgesetzt, der Verkäufer hat die Ware für den Verkauf in diesem Land vorgesehen. Wurde die Ware jedoch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben, ist die Garantie ebenfalls gültig.

11.6 Die Verpflichtung von BOMEDIA, S.L. gegenüber seinen Garantiewaren beschränkt sich auf den Ersatz von Teilen oder die Reparatur nach Ermessen des Verkäufers und in den Einrichtungen von BOMEDIA, S.L. oder bei einem von BOMEDIA, S.L. autorisierten Vertreter oder Händler. Der Austausch von Teilen beim Kunden erfolgt nur nach vorheriger Annahme eines Kostenvoranschlags für Anfahrt und Arbeitszeit.

11.7 In keinem Fall übernimmt der Verkäufer die Kosten für Reparaturen, die von Personen durchgeführt wurden, die nicht zu seiner Organisation gehören. BOMEDIA, S.L. haftet nicht für das Endergebnis der von der Maschine produzierten Arbeiten (z. B. Flecken, Tropfen oder Druckqualität), da dies in der Verantwortung des beauftragten Technikers liegt.

11.8 Produkte und Zubehörteile, die vom Käufer zusammengebaut, konfiguriert und manipuliert werden müssen, sind nicht durch diese Garantie abgedeckt. Von der Garantie ausgeschlossen sind zudem folgende Schäden oder Mängel:
a) Schäden durch normalen Verschleiß bei der Nutzung der Geräte;
b) Schäden durch unsachgemäße Wartung, Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Handhabung, missbräuchliche Nutzung, ungeeignete Flüssigkeiten oder Gase, sowie falschen Druck oder Fluss, fehlerhafte Montage, Schwankungen in der Stromversorgung (Spannung, Frequenz, Störungen usw.);
c) Bruch von Druckköpfen und anderen Verbrauchsmaterialien;
d) Änderungen am Lieferumfang ohne Zustimmung des Verkäufers oder Installationen, die nicht gemäß den technischen Anweisungen des Produkts durchgeführt oder später verändert wurden, sowie alle anderen Ursachen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind.

11.9 Die Garantie erlischt, wenn die Inbetriebnahme der Lieferung ohne die vereinbarte Unterstützung durch Personal des Verkäufers erfolgt oder bei einem Defekt keine Maßnahmen zur Schadensbegrenzung getroffen werden.

11.10 Ungeachtet der oben genannten Punkte haftet der Verkäufer in keinem Fall für Mängel an Geräten und Materialien der Lieferung über den Zeitraum von 1 Jahr für Fachleute und Gewerbetreibende und 2 Jahren für Endverbraucher hinaus, gerechnet ab dem in Abschnitt 11.1 angegebenen Startdatum, außer unter besonderen Bedingungen.

11.11 Verbrauchsmaterialien wie Messer, Tinten, Walzen, Reinigungsstationen, Dampfer, Disk-Recorder, Druckköpfe, Tintenführende Teile, Schläuche, Heizelemente, Filamente usw. sind aufgrund des Verschleißes durch die Nutzung der Maschinen von der Garantie ausgeschlossen. Ersatz oder Reparatur dieser Materialien erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden Bestellung des Käufers und eines Kostenvoranschlags des Verkäufers.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Die Haftung des Verkäufers sowie seiner Agenten, Mitarbeiter, Wiederverkäufer, Subunternehmer und Lieferanten für Ansprüche aus der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen übersteigt insgesamt nicht den vertraglichen Basispreis. Sie umfasst in keinem Fall Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Einkommens-, Produktions- oder Nutzungsausfälle, Kapitalkosten, Stillstandskosten, Verzögerungen, Ansprüche von Kunden des Käufers, Kosten für Ersatzenergie, entgangene erwartete Einsparungen, erhöhte Betriebskosten oder sonstige besondere, indirekte oder Folgeschäden.

12.2 Die in dieser Klausel enthaltene Haftungsbeschränkung hat Vorrang vor jeder anderen, in einem anderen Vertragsdokument enthaltenen Bestimmung, die im Widerspruch dazu steht, es sei denn, diese andere Bestimmung schränkt die Haftung des Verkäufers noch stärker ein.

13. Exportbeschränkungen

Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer gelieferten Produkte den Bestimmungen und Vorschriften lokaler oder internationaler Exportkontrollgesetze unterliegen können. Ohne die entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Behörden dürfen die Lieferungen weder verkauft, vermietet noch weitergegeben oder für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Der Käufer ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen und Vorschriften verantwortlich, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verstöße des Käufers in diesem Zusammenhang. Die gelieferten Produkte dürfen weder direkt noch indirekt in Verbindung mit dem Entwurf, der Herstellung, der Nutzung oder der Lagerung von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder deren Transportsystemen verwendet werden. Lieferungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder für militärische noch für nukleare Anwendungen verwendet werden.

14. Vertragsauflösung

14.1 Jede der Parteien kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Vertragsverstöße begeht. Ein Verstoß gilt nur dann als wesentlich, wenn die säumige Partei zuvor schriftlich benachrichtigt wurde und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Benachrichtigung keine Abhilfe schafft. Weitere Gründe für eine Vertragsauflösung sind:
a) Die Auflösung und/oder Liquidation einer der Parteien, außer im Rahmen von Fusionen innerhalb derselben Unternehmensgruppe;
b) Die Einstellung der Geschäftstätigkeit einer der Parteien;
c) Ein Ereignis höherer Gewalt oder eine unvorhergesehene Umstände, die länger als drei (3) Monate anhalten, gerechnet ab dem Erhalt der ersten schriftlichen Mitteilung gemäß Klausel 15;
d) Andere in diesen Bedingungen ausdrücklich genannte Gründe für eine Vertragsauflösung.

14.2 Bei einer Kündigung aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers hat der Käufer das Recht:
a) Den Betrag zu zahlen, der dem Wert der bereits gelieferten Geräte und Materialien entspricht, gemäß den im Auftrag festgelegten Preisen;
b) Die noch ausstehenden Geräte und Materialien zu erwerben, indem er deren Betrag bei Lieferung bezahlt, sowie die vom Verkäufer bei seinen Lieferanten und/oder Subunternehmern getätigten Bestellungen zu übernehmen;
c) Schadensersatz für erlittene Schäden und Verluste zu fordern, wobei die in Klausel 11 dieser Bedingungen festgelegten Grenzen gelten.

14.3 Bei einer Kündigung aufgrund eines Verschuldens des Käufers hat der Verkäufer Anspruch auf:
a) Den Betrag, der dem Wert der bereits gelieferten Geräte und Materialien entspricht, gemäß den im Auftrag festgelegten Preisen;
b) Den Betrag für die Geräte und Materialien, die noch geliefert werden müssen und die der Verkäufer von seinen Subunternehmern und/oder Lieferanten erhalten muss, sobald sie dem Käufer geliefert wurden;
c) Den Betrag für die Stornierung von Bestellungen, die der Verkäufer bei seinen Lieferanten und/oder Subunternehmern aufgegeben hat, sofern diese Stornierung möglich ist;
d) Schadensersatz für andere Schäden und Verluste, die dem Verkäufer durch das Verschulden des Käufers entstanden sind.

14.4 Bei einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt hat der Verkäufer Anspruch auf:
a) Den Betrag, der dem Wert der bereits gelieferten Geräte und Materialien entspricht, gemäß den im Auftrag festgelegten Preisen;
b) Den Betrag für die Geräte und Materialien, die noch geliefert werden müssen und die der Verkäufer von seinen Subunternehmern und/oder Lieferanten erhalten muss, sobald sie dem Käufer geliefert wurden;
c) Den Betrag für die Stornierung von Bestellungen, die der Verkäufer bei seinen Lieferanten und/oder Subunternehmern aufgegeben hat, sofern diese Stornierung möglich ist.

15. Unvorhergesehene Umstände und höhere Gewalt

15.1 Sollte der Verkäufer aufgrund unvorhergesehener Umstände oder höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert werden, wird die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung(en) ohne Haftung des Verkäufers für die Zeit ausgesetzt, die unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise erforderlich ist.

15.2 Als „unvorhergesehene Umstände“ gelten außergewöhnliche Situationen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und die die normale Geschäftstätigkeit des Verkäufers verhindern, wie z. B. der Ausbruch einer Gesundheitskrise (z. B. COVID-19) mit Auswirkungen auf die Mobilität von Personen und den Transport von Gütern.

15.3 Als „höhere Gewalt“ gelten alle Ursachen oder Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks bei Lieferanten, Transport- und Dienstleistungsunternehmen, Ausfälle bei Dritten, Transportstörungen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen, Streiks, Gesundheitskrisen, Arbeitskonflikte, Stillstände beim Personal des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, Sabotage, Handlungen, Unterlassungen oder Eingriffe von Regierungen oder Behörden, ungeplante Werkstattstillstände aufgrund von Schäden und andere Fälle höherer Gewalt, wie sie im geltenden Recht vorgesehen sind, die direkt oder indirekt die Aktivitäten des Verkäufers beeinträchtigen.

15.4 Tritt ein Fall von unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt ein, wird der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren, die Ursache und die voraussichtliche Dauer angeben sowie das Ende der Ursache mitteilen und den Zeitraum angeben, innerhalb dessen die ausgesetzten Verpflichtungen erfüllt werden können. In allen in dieser Klausel 15 genannten Fällen hat der Verkäufer Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist.

15.5 Sollte der Fall höherer Gewalt oder unvorhergesehene Umstände länger als drei (3) Monate andauern, werden die Parteien Konsultationen abhalten, um eine gerechte und angemessene Lösung zu finden, die die Schwierigkeiten des Verkäufers berücksichtigt. Kann innerhalb der folgenden 30 Tage keine Lösung gefunden werden, ist der Verkäufer berechtigt, den Auftrag ohne Haftung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle von einer Partei der anderen Partei übermittelten Dokumente, Daten, Materialien und Informationen vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben und sie ausschließlich für die Erfüllung und Entwicklung der Lieferung zu verwenden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor.

16.2 Die vom Käufer bereitgestellten personenbezogenen Daten sind für den Versand der Bestellungen, die Ausstellung von Rechnungen und die Einhaltung der Garantie unerlässlich. Mit der Registrierung auf der Website oder der Abgabe einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer, gültige personenbezogene Daten anzugeben.

16.3 Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie [LINK] von BOMEDIA, S.L. behandelt, die hier veröffentlicht ist: https://bomedia.net/politica-de-proteccion-de-datos-bomedia-s-l/. Diese Richtlinie wurde gemäß den geltenden europäischen und spanischen Vorschriften entwickelt. Mit der Angabe seiner E-Mail-Adresse autorisiert der Kunde BOMEDIA, S.L., diese Adresse für die Bearbeitung seiner Bestellungen, die Erleichterung des Einkaufs sowie für Informationen über Neuigkeiten im Zusammenhang mit BOMEDIA, S.L., seinen Produkten oder der Website zu verwenden. Vom Nutzer freiwillig an BOMEDIA, S.L. übermittelte personenbezogene und/oder finanzielle Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder verkauft, sondern gemäß den geltenden Vorschriften gespeichert und geschützt.

Der Käufer kann jederzeit seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch in Bezug auf seine personenbezogenen Daten ausüben, indem er eine E-Mail an pedidos@bomedia.net sendet.

17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1 Diese Bedingungen unterliegen der Auslegung gemäß spanischem Recht.

17.2 Der Erfüllungsort für alle rechtlichen Zwecke ist Barcelona, Spanien.

17.3 Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen zustehen könnte, und unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Barcelona.